Kurzarbeit in Zeiten von Corona: Was hat sich geändert und wie kann man es beantragen?

Für viele Unternehmen wird die Corona-Krise zum Stresstest, es fehlen Aufträge, Lieferungen oder schlichtweg Kunden. Dies führt dazu, dass sie ihre Angestellten nicht mit Arbeit beschäftigen können und vor der Entscheidung stehen, einen Teil davon zu entlassen.

Damit dieser Fall nicht eintritt, wurden die Regelungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber vereinfacht und erweitert (vorerst befristet bis 31. Dezember 2020).

Während der Kurzarbeit erhalten ihre Mitarbeiter 60 bis 67 Prozent ihres Netto-Entgelts. Die Agentur für Arbeit erstattet die monatlichen Entgeltkosten nachträglich, um das Unternehmen finanziell zu entlasten. So kann ein vorübergehender Arbeitsausfall bis zu 12 Monate lang (in Teilen) ausgeglichen werden.

Beispielsweise reicht es aus, wenn alle Überstunden bereits abgebaut wurden und mehr als 10 Prozent ihrer Angestellten einen entsprechenden Entgeltausfall haben.

Weitere, detaillierte Informationen sowie Erklärvideos finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit.